Notarkosten & Grunderwerbsteuer: Diese Nebenkosten beim Grundstückskauf müssen Sie einplanen

Beim Kauf eines Baugrundstücks konzentrieren sich viele Bauinteressierte zunächst auf den reinen Kaufpreis. Dabei wird häufig unterschätzt, dass der Grundstückskauf erhebliche Nebenkosten mit sich bringt. Zwei der größten Posten sind die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten. Wer diese Kosten nicht von Anfang an einplant, riskiert eine Finanzierungslücke und damit Verzögerungen oder sogar das Scheitern des Bauprojekts. Der folgende Leitfaden schafft Transparenz und liefert konkrete Beispiele, damit Sie Ihr Budget realistisch planen können.

Warum Nebenkosten so wichtig sind

  • Einfluss auf das Gesamtbudget: Nebenkosten können 10–15 % des Kaufpreises ausmachen. Ohne Berücksichtigung dieser Beträge fällt das Gesamtbudget zu knapp aus.
  • Finanzierung planen: Banken finanzieren den reinen Kaufpreis, jedoch oft nicht die Nebenkosten. Wer kein ausreichendes Eigenkapital zurücklegt, muss teure Zusatzkredite aufnehmen oder den Kauf verschieben.
  • Fehlplanung vermeiden: Werden Grunderwerbsteuer, Notarkosten oder Maklerprovision nicht berücksichtigt, entstehen unliebsame Überraschungen, die das Bauprojekt gefährden.

Die Grunderwerbsteuer - der größte Kostenfaktor

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf unbebauter oder bebauter Grundstücke fällig und ist unmittelbar nach dem Notartermin zu zahlen. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und variiert zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Mecklenburg‑Vorpommern und Sachsen haben ihre Sätze in den letzten Jahren gesenkt, während Länder wie Brandenburg, Nordrhein‑Westfalen, Schleswig‑Holstein oder Saarland weiterhin den Höchstsatz von 6,5 % erheben. Auch beim Erwerb einer Bestandsimmobilie ist die Steuer zu entrichten; Ausnahmen gelten nur bei Schenkungen und bei Verkäufen zwischen engen Verwandten.

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland (Stand 2026)

Bundesland

Steuersatz

Steuer bei 300 000 € Kaufpreis

Bayern

3,5 %

10 500 €

Sachsen

5,5 %

16 500 €

Baden‑Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland‑Pfalz, Sachsen‑Anhalt, Thüringen

5,0 %

15 000 €

Hamburg

5,5 %

16 500 €

Berlin, Hessen, Mecklenburg‑Vorpommern

6,0 %

18 000 €

Brandenburg, Nordrhein‑Westfalen, Saarland, Schleswig‑Holstein

6,5 %

19 500 €

Hinweis: Die Tabelle fasst die offiziellen Steuersätze aus dem Jahr 2026 zusammen. Obwohl Bayern und Sachsen derzeit den niedrigsten Satz verlangen, können sich die Steuersätze durch Gesetzesänderungen ändern. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf beim zuständigen Finanzamt.

Bemessungsgrundlage und Besonderheiten

  • Bemessungsgrundlage: Für die Steuer wird der vertraglich vereinbarte Kaufpreis zugrunde gelegt. Wird später ein Haus auf dem Grundstück errichtet, fällt die Steuer nur auf den Grundstückspreis an, sofern Grundstück und Bauvertrag von unterschiedlichen Anbietern stammen und keine wirtschaftliche Einheit bilden.
  • Ausnahmen: Schenkungen, Erbschaften und Verkäufe an Ehegatten oder Kinder sind grunderwerbsteuerfrei. Geschwister müssen jedoch Grunderwerbsteuer zahlen.
  • Finanzierung: Die Grunderwerbsteuer zählt wie Notar‑ und Grundbuchkosten zu den Nebenkosten. Sie muss meistens aus Eigenkapital gezahlt werden, da viele Banken diese Kosten nicht finanzieren.

Notarkosten beim Grundstückskauf

Warum ist der Notar notwendig?

In Deutschland ist der Grundstückskauf notarielle Beurkundungspflicht (§ 311b BGB). Ohne den Notar ist der Kaufvertrag nicht rechtswirksam. Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, überprüft Grundbucheinträge (etwa Grundschulden des Verkäufers), beantragt die Auflassungsvormerkung, überwacht die Zahlung des Kaufpreises und veranlasst die endgültige Umschreibung im Grundbuch. Er handelt dabei neutral und sorgt für Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

Höhe der Notarkosten

Die Notarkosten sind gesetzlich durch das Gerichts‑ und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und daher bundesweit einheitlich. Sie orientieren sich am Kaufpreis (Geschäftswert) und an der Art der Dienstleistung. Typischerweise beträgt das Honorar rund 1,0 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Gebühren für die Grundbucheintragungen, die etwa 0,5 % des Kaufpreises ausmachen. Insgesamt sollten Käufer daher 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch einplanen.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400 000 € betragen die Notarkosten ca. 4 000 €, die Grundbuchkosten ca. 2 000 €; zusammen also rund 6 000 €. Bei zusätzlicher Finanzierung (Grundschuld) oder einem Notaranderkonto können weitere 0,2–0,5 % des Grundschuldwertes hinzukommen.

Beispielrechnung: So setzen sich die Kosten zusammen

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein unbebautes Grundstück für 200 000 € in Bayern (Grunderwerbsteuer 3,5 %). Die Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

Kostenart

Berechnung

Betrag

Grunderwerbsteuer

200 000 € × 3,5 %

7 000 €

Notarkosten

ca. 1 % von 200 000 €

≈ 2 000 €

Grundbuchkosten

ca. 0,5 % von 200 000 €

≈ 1 000 €

Zwischensumme Nebenkosten

 

≈ 10 000 €

Ergebnis: Bei einem Grundstückspreis von 200 000 € sollten Sie in Bayern mit Nebenkosten von etwa 10 000 € rechnen. In Ländern mit einem höheren Steuersatz (6,5 %) können die Nebenkosten für das gleiche Grundstück fast 14 000 € betragen. Das zeigt, wie stark die Standortwahl die Kaufnebenkosten beeinflusst.

Weitere mögliche Nebenkosten (kurz ergänzt)

Grundbuchkosten

Neben dem Notar entstehen Gebühren für Grundbucheinträge. Die Kosten betragen etwa 0,5 % des Kaufpreises. Sie decken die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Eigentumsumschreibung und – bei Finanzierung – die Grundschuldbestellung.

Maklerprovision

Ist ein Makler am Grundstückskauf beteiligt, fällt eine Maklerprovision (Courtage) an. Seit der Gesetzesänderung vom Dezember 2020 muss die Provision bei Selbstnutzung in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Die übliche Gesamtprovision liegt je nach Bundesland zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises. Der Käuferanteil beträgt somit häufig 3,0 % bis 3,57 %.

Erschließungskosten

Kaufen Sie ein noch nicht vollständig erschlossenes Grundstück, können Erschließungskosten erhebliche zusätzliche Belastungen darstellen. Im Durchschnitt liegen die Kosten für technische und verkehrsmäßige Erschließung in Deutschland zwischen 50 und 100 € pro Quadratmeter. Bei einem Grundstück von 500 m² können somit 25 000–50 000 € anfallen. Dr. Klein nennt typische Gesamtkosten für eine Erschließung von 15 550 € bis 20 320 €. Die Kommune kann Grundstückseigentümer an bis zu 90 % der technischen und 70 % der verkehrsmäßigen Erschließungskosten beteiligen.

Weitere Nebenkosten

  • Gebühren für Vermessungen und Gutachten (z. B. Bodenuntersuchung)
  • Gebühren für Bauantrag und Genehmigungen
  • Finanzierungskosten (Bereitstellungszinsen, Bürgschaftskosten)
  • Versicherungen (Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbauversicherung)

Diese Posten variieren je nach Projekt und Region.

Typische Fehler bei der Kostenplanung

  1. Nebenkosten unterschätzen: Viele Bauherren kalkulieren nur den Kaufpreis und übersehen Grunderwerbsteuer, Notar‑ und Grundbuchkosten sowie Maklercourtage und Erschließungskosten.
  2. Zu knapp kalkulieren: Ein Budget ohne Puffer führt bei unerwarteten Kosten schnell zu Finanzierungsproblemen.
  3. Finanzierung ohne Puffer: Banken finanzieren den Kaufpreis, nicht aber Nebenkosten. Wer keinen ausreichenden Eigenkapitalanteil hat, muss kurzfristig Kreditbedarf decken.
  4. Keine Berücksichtigung von Zusatzleistungen: Notaranderkonto, zusätzliche Grundbucheinträge oder besondere Vertragsklauseln erhöhen die Gebühren und sollten vorab geklärt werden.

Tipps für Bauherren

  • Frühzeitig alle Kosten berechnen: Erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung inklusive Grunderwerbsteuer, Notar‑ und Grundbuchkosten, Maklerprovision und Erschließungskosten. Nutzen Sie ggf. Online‑Rechner wie den Grunderwerbsteuer‑Rechner 2026 von Smart‑Rechner, um den genauen Betrag zu ermitteln.
  • Finanzierung inklusive Nebenkosten planen: Legen Sie ausreichendes Eigenkapital für Nebenkosten zurück oder verhandeln Sie mit der Bank über eine 110‑Prozent‑Finanzierung (inklusive Nebenkosten).
  • Reserve einplanen: Kalkulieren Sie einen Puffer von mindestens 5–10 % des Kaufpreises, um unvorhergesehene Zusatzkosten abzufedern.
  • Beratung nutzen: Lassen Sie sich von Experten beraten – zum Beispiel von einem Baupartner, einem unabhängigen Finanzierungsberater oder direkt bei der Kommune bezüglich Erschließungskosten.
  • Verträge prüfen: Lassen Sie Kaufvertrag und Notarkostenangebot prüfen. Beachten Sie, dass Notare keine Preise unterbieten können, aber unterschiedliche Zusatzleistungen (z. B. Notaranderkonto) entfallen können.

Unterstützung durch einen Baupartner

Eine vertrauenswürdige Baufirma wie AN Massivhaus begleitet Bauherren von der Planung bis zur Schlüsselübergabe. Ein professioneller Baupartner bietet:

  • Transparente Kostenaufklärung: Schon in der Planungsphase werden alle Nebenkosten offen gelegt. So können Bauherren ihr Budget realistisch kalkulieren.
  • Unterstützung bei Finanzierung und Förderungen: Baupartner arbeiten mit Finanzierungsexperten zusammen, um individuelle Lösungen zu finden und mögliche Förderprogramme aufzuzeigen.
  • Sicherheit und Qualität: Durch erprobte Abläufe, Qualitätskontrolle und feste Ansprechpartner können Bauherren sicher sein, dass ihr Projekt im geplanten Kosten- und Zeitrahmen bleibt.

Der Kauf eines Grundstücks ist die Grundlage jedes Bauprojekts, doch ohne präzise Kalkulation der Nebenkosten drohen finanzielle Überraschungen. Die Grunderwerbsteuer ist mit 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises der größte Posten. Notarkosten und Grundbuchgebühren schlagen mit zusammen etwa 1,5 % bis 2 % zu Buche. Hinzu kommen gegebenenfalls Maklerprovisionen sowie Erschließungs‑ und weitere Nebenkosten. Eine solide Planung inklusive Puffer, die frühzeitige Einbindung von Experten und die Wahl eines erfahrenen Baupartners wie AN Massivhaus sorgen dafür, dass Bauherren ihr Budget sicher im Griff behalten und ihr Traumhaus ohne böse Überraschungen realisieren können.

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